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Kontakt zu MOSEL-LOFT

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Mosel-Loft

 

Triniusstraße 4B

54470 Bernkastel-Kues

 

Tel: +49 171 477 4060

moselloft@gmail.com

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mit Vertragsabschluss und Buchung bei Mosel-Loft, Triniusstraße 4b, 54470 Bernkastel-Kues verpflichtet sich der Feriengast alle Gegenstände pfleglich und ordentlich zu behandeln und auch in diesem Zustand bei Auszug wieder zurück zu geben.
2. Bei Buchung über Online Portale gelten deren AGB. Bei Direktbuchung gelten die folgenden AGB: Wenn der Zahlungseingang (Anzahlung) nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt, behalten wir uns vor das Objekt anderweitig zu vermieten. Kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. In diesem Fall wird die Anzahlung erstattet.
3. Der vereinbarte Rest-Mietpreis ist ca. 2 Wochen vor Reiseantritt auf das angegebene Konto zu überweisen. Das genaue Datum finden Sie in der Buchungsbestätigung. Der Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Gäste die gemietete Zeit nicht in Anspruch nehmen können und nicht anreisen. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Kann die nicht in Anspruch genommene Mietzeit vom Vermieter anderweitig vermietet werden, so reduziert sich der zu bezahlende Mietpreis um diesen Betrag. 


4. Spätestens bei Auszug weist der Feriengast den Vermieter auf eventuell von ihm zerbrochene, stark verschmutzte oder beschädigte Gegenstände hin und übernimmt nach Vorgabe der Inhaber die Kosten für Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung.
5. Geschirr, Töpfe und vor allem Backbleche und Roste sind bei Auszug in ordnungsgemäßem Zustand (wie bei Mietbeginn) zu hinterlassen.
6. Der Feriengast verpflichtet sich, die Ferienwohnung nur mit der gebuchten und von uns bestätigten Anzahl von Personen und Haustieren zu nutzen. Das Überschreiten der gebuchten Anzahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.
7. Der Feriengast erklärt, dass er die Ferienwohnung ausschließlich zu Erholungs- und Urlaubszwecken nutzen wird. Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Inhaberin.
8. Gegenstände und Möbel aus dem Haus (Ausnahme Gartenmöbel) dürfen nicht in den Hof oder auf die Terrasse verbracht werden


9. Mitbringen von Hunden: Falls ein Hund oder Hunde mitgebracht werden, so dürfen diese während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht allein zurückgelassen werden.
Hundepauschale: Wir akzeptieren nach Anfrage das Mitbringen von Hunden zu einer im Mietvertrag aufgeführten Hundepauschale.
Diese Pauschale deckt keine Verunreinigungen ab, die über das normale Maß hinaus durch den Hund verursacht werden.
Unter folgenden Voraussetzungen darf nach Rücksprache ein Hund mitgebracht werden:
1. Der Hundebesitzer bringt für den Hund eine Schlafgelegenheit (Hundekissen oder Ähnliches) mit.
2. Die Hinterlassenschaften (Hundekot) des Hundes im Hofbereich sind sofort zu entfernen.
3. Der Hundehalter verpflichtet sich das Bett und die Couch `hundefrei` zu halten., 
4. Wenn durch einen vom Gast mitgebrachten Hund über das normale Maß hinaus Verunreinigungen verursacht werden, sind diese nicht durch die Hundepauschale gedeckt und bei Abreise dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall würden wir die durch die Verunreinigung entstandenen Kosten dem Gast nachberechnen.
Dieser kann dann eventuell seine Hundehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, sofern er eine hat.


5. Der Feriengast verpflichtet sich, nur außerhalb des Hauses zu rauchen. 
6. Der Feriengast übergibt das Objekt bei Abreise besenrein und entsorgt seinen in den dafür vorgesehenen Müllraum.
7. Die Inhaberin haftet nicht für eventuell im Haus vergessene Gegenstände und kann diese im Normalfall dem Feriengast auch nicht nachschicken.


8. Gestattung der Mitbenutzung einer vorhandenen WLAN-Verbindung:
Die Inhaberin betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zuganges zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastet bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das
WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, so sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast
ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen.
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohlichen Inhalte versenden oder verbreiten.
5. das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt die Inhaberin der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast, oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Inhaberin der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.


9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare (gesetzliche) Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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